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Samstag, 04.September 2010

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

  2. Anzeigenaufträge sind, falls nicht ausdrücklich schriftlich oder anders vereinbart, innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten abzuwickeln.

  3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Vertrag zurück zu vergüten. Das Recht auf Vertragserfüllung behält sich der Verlag ausdrücklich vor. Nach Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Frist wird die Rabattierung für noch nicht geschaltete Anzeigen aus dem Anzeigenauftrag neu verhandelt. Eine Rückvergütung gem. Satz 1 entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen, statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Auftragwertes fortsetzt.

  5. Aufträge für Anzeigen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Angaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollten, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. In diesen Fällen ist ein Platzierungszuschlag zu vereinbaren.

  6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

  7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

  8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag haftet ausdrücklich nicht für das Nichterscheinen einer Anzeige, in jedem Fall ist die Haftung des Verlages dem Umfang noch beschränkt auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes.Weitergehende Haftung für den Verlag ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinungsdatum geltend gemacht werden.

  9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichem Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

  10. Anzeigen, bei denen der Höchstrabatt für 12maliges Erscheinen eingeräumt wird, gelten als auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf des ersten Erscheinungsjahres abgeschlossen.

  11. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von I.v.H. je Monat sowie Bearbeitungskosten von 5 Euro je Zahlungserinnerung zuzüglich eventuell anfallender Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorlage begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.

  12. Jeder Werbetreibende erhält einen Anzeigenbeleg mit Zustellung der Rechnung.

  13. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstücke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarten Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
Chemnitz, 19.05.2009
 

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