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Die Statistiken sprechen eine alarmierende Sprache: 10 bis 30 Prozent der Arbeitsunfälle ereignen sich unter Alkoholeinfluss.
Alkoholkranke fallen durch 16mal häufigere Fehlzeiten, 2,5mal häufigere Krankmeldungen, 3,5mal häufigere Arbeitsunfälle und um 25 Prozent reduzierte Arbeitsleistung gegenüber ihren Kollegen auf. 5 Prozent aller Beschäftigten gelten als alkoholsüchtig und weitere 10 Prozent als stark gefährdet. 11 Prozent der Beschäftigten trinken täglich Alkohol am Arbeitsplatz, 41 Prozent gelegentlich.
Alkoholgenuss vermindert die Aufmerksamkeit, setzt die Kritikfähigkeit herab, senkt das Seh- und Reaktionsvermögen und führt zu Überschätzung. Es folgen Störungen des Gleichgewichtsinns, der Koordination von Armen und Beinen und fehlende Feinmotorik der Hände. Langfristig führt erheblicher Alkoholgebrauch zu Organschädigungen. Deshalb handelt es sich bei Alkoholismus um eine Krankheit, die durch Ärzte und Fachleute behandelt werden muss.
Besonders gefährdet sind Berufe, in denen ein hoher Flüssigkeitsbedarf notwendig ist, wie in staubigen und warmen Arbeitsumgebungen und körperlich schweren Arbeiten. Aber auch Menschen in besonderen Stressberufen und Stresssituationen sind betroffen, z.B. Aussendienstler, IT-Fachkräfte, Manager.
Seitens des Arbeitsrechts gibt es kein absolutes Alkoholverbot. Der Mitarbeiter kann Alkohol konsumieren, solange er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht verletzt.








